AGB

‍Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Anfragenfluss
im Rahmen von Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen dem
Anbieter 
Anfragenfluss GmbH
Merowingerstraße 5
79285 Ebringen
Telefon: +49 (0) 7664 4025762
E-Mail: info@anfragenfluss.de
Umsatzsteuer-ID: DE361993868
-im folgenden „Anfragenfluss“ -
und dem jeweiligen Kunden - im Folgenden „Kunde“ - geschlossen werden.

1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Anfragenfluss und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen im Bereich Online-
Marketing, insbesondere der Leadgenerierung, Mitarbeitergewinnung und weiteren digitalen
Dienstleistungen.
(2) Anfragenfluss erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei
denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.
(3) Die Leistungen von Anfragenfluss richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende,
Freiberufler, Selbstständige und Behörden, welche die erbrachten Dienstleistungen in ihrer
selbstständigen beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit
verwenden.

2. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag zwischen Anfragenfluss und dem Kunden kommt zustande, indem
Anfragenfluss dem Kunden ein schriftliches oder elektronisches Angebot unterbreitet und der
Kunde dieses Angebot annimmt.
(2) Das Angebot von Anfragenfluss wird in Textform unterbreitet, insbesondere per E-Mail
oder über die Online-Plattformen DocuSign oder LexOffice. Dort wird das Angebot dem
Kunden zur Einsicht und zum Download bereitgestellt. Auf DocuSign kann der Kunde das
Angebot durch elektronische Signatur rechtsverbindlich annehmen. Im Online-Portal von
LexOffice erfolgt die rechtsverbindliche Annahme durch Betätigung der Schaltflächen
„Angebot annehmen“ und „Beauftragen/Kaufen“.
(3) Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Textform. Mündlich oder konkludent
getroffene Abreden werden erst wirksam, wenn sie von beiden Parteien in Textform bestätigt
werden.
(

3. Leistungsbeschreibung
(1) Anfragenfluss unterstützt den Kunden bei der Gewinnung von Leads (Datensätze mit
Kontaktdaten von Interessenten) über Social Media Marketing-Kampagnen. Anfragenfluss
verfügt über das Know-How und die Erfahrung, wie Werbeanzeigen optimiert auf Social
Media Plattformen geschaltet werden, so dass sie für potentielle Interessenten besser
sichtbar sind. Anfragenfluss verfügt ferner über das Know-How und die Erfahrung, wie
potentielle Interessenten besser motiviert werden können, infolge der Kenntnisnahme einer
Werbeanzeige beim Werbenden ihre Kontaktdaten zu hinterlassen. Die dabei konkret zu
ergreifenden Maßnahmen hängen auch von Faktoren ab, die Anfragenfluss nicht
beeinflussen kann (z.B. die vom jeweiligen Plattformbetreiber zur Verfügung gestellten
Instrumente, spezifische Besonderheiten in der Branche des Kunden), so dass ggf. im Laufe
einer Kampagne die Maßnahmen angepasst werden müssen; die starre Festlegung auf
konkrete Maßnahmen ist nur eingeschränkt sinnvoll und kann der bezweckten Sichtbarkeit
und Resonanz zuwiderlaufen. Auch die Resonanz auf die Kampagnen hängt von Faktoren
ab, auf die Anfragenfluss keinen Einfluss hat (z.B. gesamtwirtschaftliche Lage, spezifische
Besonderheiten in der Branche der Zielgruppe, Höhe des kundenseitig zur Verfügung
gestellten Budgets), so dass im Einzelfall auch bei optimierten Kampagnen die gewünschte
Resonanz ausbleiben kann. Der vom Kunden mit der Optimierung seiner Social Media
Werbung gewünschte Werbeerfolg (Steigerung der Anzahl von Leads) ist daher kein
Leistungserfolg im Sinne des Werkvertragsrechts.
(2). Die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Bestimmungen werden wie folgt
getroffen:
a) Der Kunde trifft die Bestimmungen, die sich unmittelbar auf die Höhe seiner über die
Vergütung für diesen Vertrag hinausgehenden Kosten (z.B. Bestimmung des
Anzeigenbudgets) und auf seine betrieblichen Abläufe auswirken.
b) Anfragenfluss trifft die Bestimmungen, die unmittelbare Auswirkungen auf die
Erfolgsaussichten der Kampagne haben, insbesondere die inhaltliche und grafische
Ausgestaltung und Überarbeitung von Werbemitteln wie Creatives, Landing Pages und
Werbetexten, die Entwicklung von Funnels und Kampagnenstrategien und den konkreten
Einsatz des Anzeigenbudgets innerhalb der vom Kunden gesetzten Grenzen. Bei der
Bestimmung der Maßnahmen wertet Anfragenfluss die Entwicklung der Wahrnehmbarkeit
des Kunden und die Resonanz der Zielgruppe in der Kampagne aus und berücksichtigt
Erfahrungswerte ebenso wie neue, von den Plattformbetreibern zur Verfügung gestellte oder
zugelassene Werkzeuge.
(3) Auf das Vertragsverhältnis, insbesondere die Leistungen im Bereich Lead-Generierung
und Mitarbeitergewinnung, finden ergänzend zu diesen AGB die Bestimmungen des
Dienstvertragsrechts Anwendung. Anfragenfluss verpflichtet sich, die vertraglich
geschuldeten Leistungen sorgfältig und gewissenhaft zu erbringen. Ein bestimmter Erfolg im
Sinne des Werkvertragsrechts wird nicht geschuldet, es sei denn, dass dies ausdrücklich
vereinbart wurde. oder sich eine entsprechende Verpflichtung aus zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen ergibt.
(4) Der Kunde legt das Budget für anfallende Werbekosten eigenständig fest. Sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten
unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Werbeplattform. Sämtliche
Werbekosten sind vom Kunden zu tragen und sind nicht Bestandteil der an Anfragenfluss zu
entrichtenden Vergütung.
(5) Dem Kunden ist bekannt, dass die punktgenaue Ausschöpfung eines für einen
bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellten Budgets aufwendig und regelmäßig nicht

zweckmäßig ist. Die Unterschreitung des Budgets um bis zu 10 % durch Anfragenfluss ist
daher vertragsgemäß. Dasselbe gilt für die Überschreitung des Budgets um bis zu 10 %.
Aufgrund der unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Werbeplattform
erfolgenden Abrechnungen erhält der Kunde über die jeweilige Plattform Einblick in die
tatsächlich entstandenen Kosten; auf drohende Budgetüberschreitungen weist der Kunde
Anfragenfluss hin.
(6) Anfragenfluss ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritte,
insbesondere Subunternehmer, einzusetzen.
(7) Anfragenfluss weist darauf hin, dass Plattformbetreiber wie Meta oder Google jederzeit
berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen einzustellen. Hierfür ist
Anfragenfluss nicht verantwortlich.

4. Abnahmepflichtige Leistungen
(1) Soweit einzelne Leistungen der Abnahme bedürfen, gelten die nachfolgenden
Bestimmungen.
(2) Anfragenfluss kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine
Abnahme der Teilleistung verlangen. Das Recht, die Gesamtabnahme aller
abnahmebedürftigen Leistungen zu verlangen, bleibt davon unberührt.
(3) Im Regelfall präsentiert Anfragenfluss dem Kunden das Leistungsergebnis im Rahmen
eines gemeinsamen Meetings, in dessen Rahmen der Kunde das Leistungsergebnis auch
abnimmt. Erfolgt keine Präsentation im Rahmen eines Meetings, stellt Anfragenfluss dem
Kunden das Leistungsergebnis zur Prüfung zur Verfügung. Der Kunde prüft, ob die Leistung
den vertraglichen Anforderungen entspricht. Der Kunde übergibt Anfragenfluss innerhalb von
fünf Werktagen in Textform eine Auflistung der Mängel; werden keine Mängel festgestellt,
erklärt der Kunde die Abnahme. Erklärt der Kunde die Abnahme nicht und teilt auch
innerhalb von weiteren zwei Werktagen keine Mängel in Textform mit, gilt die Leistung als
abgenommen. Abnahmen, die nicht mündlich im Rahmen eines Meetings erfolgen, sollen in
Textform in Form einer kurzen Bestätigung im Rahmen des für die Kampagne von den
Vertragsparteien genutzten Hauptkommunikationsmediums erfolgen. Die Bestimmungen
dieses Absatzes gelten entsprechend für Teilleistungen im Sinne des Abs. (2).
(4) Stellt der Kunde Mängel fest, hat er Anfragenfluss eine angemessene Frist zur
Beseitigung der Mängel zu setzen. Während der Dauer der Frist ist die Anzahl der
Beseitigungsversuche von Anfragenfluss nicht begrenzt. Insbesondere gilt die
Nachbesserung während des Fristlaufs nicht nach dem erfolglosen zweiten
Beseitigungsversuch als gescheitert. Anfragenfluss hat die Wahl, auf welche Weise die
Beseitigung erfolgt, insbesondere ob diese durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgt.
Geht Anfragenfluss von der Beseitigung der Mängel aus, legt Anfragenfluss die Leistung
bzw. Teilleistung dem Kunden erneut zur Prüfung der Abnahme vor. Ab diesem Zeitpunkt
ruht die Nachbesserungsfrist bis zur Abnahme oder der Mitteilung von Mängeln durch den
Kunden. Teilt der Kunde Anfragenfluss nach der Prüfung neue, bislang nicht gerügte Mängel
mit, hat er Anfragenfluss zu deren Beseitigung eine neue angemessene Beseitigungsfrist zu
setzen. Enthält eine Bemängelung sowohl neu gerügte als auch alte, nicht beseitigte Mängel,
kann Anfragenfluss in der zur Beseitigung der neu gerügten Mängel gesetzten Frist die alten
Mängel beseitigen.
5. Einzelne Leistungsbestandteile

(1) Creatives / Anzeigen: Anfragenfluss erstellt für eine Kampagne in der Regel fünf
Creatives. Die Erstellung der Creatives erfolgt innerhalb von fünf Werktagen ab Beginn der
Vertragslaufzeit. Bei Bedarf kann Anfragenfluss weitere Creatives erstellen; Anfragenfluss
legt die Zahl und den Bedarf an neuen Creatives auf Grundlage des Kampagnenverlaufs
fest.
(2) Funnel: Anfragenfluss richtet für den Kunden einen Funnel ein. Die Einrichtung des
Funnels erfolgt innerhalb von fünf Werktagen ab Beginn der Vertragslaufzeit. Nach
Absprache oder bei Auftreten weiteren Bedarfs während der Kampagne kann Anfragenfluss
weitere Funnel einrichten.
(3) Die Errichtung der Landing Page und die Einrichtung der Meta-Verknüpfung sowie die
Erstellung der ersten Leadgenerierungsstrategie erfolgen innerhalb von fünf Werktagen ab
Beginn der Vertragslaufzeit.
(4) Periodische Shootings: Soweit periodische Shootings (Video / Foto) vereinbart sind, tritt
Anfragenfluss frühzeitig an den Kunden zur Vereinbarung eines Termins heran. Eine
Terminvereinbarung soll in einem gemeinsamen Call erfolgen. Andernfalls macht
Anfragenfluss einen Terminvorschlag, auf den der Kunde innerhalb von fünf Werktagen
reagiert und den der Kunde nur aus wichtigem Grund und unter Unterbreitung von
mindestens drei Alternativvorschlägen ablehnt.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Anfragenfluss sämtliche zur Leistungserbringung
erforderlichen Informationen, Zugänge – insbesondere zu Social Media-Konten des Kunden
– und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
(2) Soweit die Mitwirkung des Kunden notwendige Voraussetzung für die
Leistungserbringung ist, ist Anfragenfluss berechtigt, die Leistung bis zur erforderlichen
Mitwirkung auszusetzen.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden,
kann Anfragenfluss den hierdurch entstehenden Mehraufwand gegen Nachweis gesondert in
Rechnung stellen.
(4) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen,
Internetauftritte, Impressum, Datenschutzinformationen etc.) ausschließlich selbst
verantwortlich. Anfragenfluss ist nicht zur Prüfung der Rechtskonformität der beim Kunden
bereits vorhandenen Werbemedien oder Weisungen des Kunden verpflichtet.
(5) Stellt während der Laufzeit der Kampagne neben Anfragefluss auch der Kunde selbst
Werbung auf Social Media Plattformen ein, dokumentiert er Zeitpunkt und Umfang der
eingestellten Werbung und stellt Anfragenfluss die Dokumentation zur Verfügung.

7. Vertragslaufzeit
(1) Der Vertrag wird für eine feste Gesamtlaufzeit in Monaten geschlossen (Vertragslaufzeit).
Der Vertrag verlängert sich jeweils um die Dauer dieser Vertragslaufzeit, wenn er nicht
spätestens 1 Monat vor deren Ablauf von einer Partei gekündigt wird. Eine Kündigung ist
nicht erforderlich, sofern die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der Vertrag mit
Ablauf der ersten Vertragslaufzeit automatisch endet.

(2) Die Vertragslaufzeit beginnt zu dem im Angebot genannten Startzeitpunkt. Abweichend
hiervon können die Vertragsparteien einvernehmlich einen früheren oder späteren
Startzeitpunkt vereinbaren; in diesem Fall gilt der individuell vereinbarte Startzeitpunkt.
Vertragsmonate beginnen mit dem vereinbarten Startzeitpunkt und sind nicht notwendig mit
Kalendermonaten identisch; für die die Laufzeit und Vergütung betreffenden Bestimmungen
sind Vertragsmonate maßgeblich.
(3) Vorbehaltlich der vorstehenden Kündigungsmöglichkeit gemäß Absatz 1 ist eine
ordentliche Kündigung des Vertrags während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Das
Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt
hiervon unberührt.
(4) Jede Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail, Brief).

8. Vergütung
(1) Die Höhe der vom Kunden zu entrichtenden Vergütung ergibt sich aus dem Angebot.
Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung wird für die gesamte Vertragslaufzeit fest vereinbart und, soweit nicht
ausdrücklich anders vereinbart, in gleiche monatliche Teilbeträge (monatliche Raten)
aufgeteilt.
(3) Die erste monatliche Rate ist mit Beginn der Vertragslaufzeit im Voraus fällig. Die
weiteren monatlichen Raten sind jeweils zu Beginn des jeweiligen Monats im Voraus fällig.
(4) Haben die Parteien eine Vertragslaufzeit von höchstens drei Monaten vereinbart, ist
Anfragenfluss berechtigt, dem Kunden die gesamte Vergütung für die Vertragslaufzeit im
Voraus in Rechnung zu stellen. Der Gesamtbetrag wird mit Vertragsabschluss im Voraus
fällig. Bei sich anschließenden Vertragsverlängerungen tritt an die Stelle des
Vertragsabschlusses der Zeitpunkt der Vertragsverlängerung.
(5) Eine etwaig vereinbarte einmalige Einrichtungsgebühr ist zusammen mit der ersten
Monatsrate fällig.

9. Leistungsvereitelung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Verlangt der Kunde, dass eine bereits vereinbarte Leistung nicht oder nicht vollständig
erbracht wird, oder unterlässt er eine erforderliche Mitwirkung trotz entsprechender
Aufforderung, bleibt der Anspruch von Anfragenfluss auf die vereinbarte Vergütung
unberührt. Gleiches gilt, wenn die Leistungserbringung aus sonstigen Gründen, die der
Kunde zu vertreten hat, unterbleibt. Etwaige ersparte Aufwendungen oder anderweitige
Erlöse werden angerechnet, sofern und soweit diese tatsächlich angefallen sind.
(2) Gerät der Kunde mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung in Verzug, kann
Anfragenfluss die weitere Leistung bis zur Zahlung verweigern,
(3) Erklärt der Kunde die vorzeitige Lösung vom Vertrag (etwa durch fristlose Kündigung,
Widerruf), ist Anfragenfluss auch dann, wenn die vom Kunden gewünschte Lösung vom
Vertrag unwirksam ist, ab dem vom Kunden gewünschten Beendigungszeitpunkt berechtigt,
die weitere Durchführung der Kampagne und insbesondere das weitere Einstellen von
Werbeanzeigen für den Kunden zu unterlassen und das vom Kunden bereitgestellte Budget
nicht weiter auszuschöpfen, solange der Kunde nicht von der Lösungserklärung Abstand
nimmt und die Fortführung des Vertrags verlangt.

(4) Legt der Kunde kein Budget fest, ist Anfragenfluss bis zur Nachholung der Festlegung
des Budgets durch den Kunden von ihrer Pflicht zum Einstellen von Anzeigen befreit.

10. Schutzrechte, Nutzungsrechte
(1) Der Kunde gewährleitstet, dass Anfragenfluss überlassene Arbeitsmaterialien (z.B.
Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder dem Kunden die für die für die vertragsgemäße
Verwendung durch Anfragenfluss erforderlichen Rechte eingeräumt wurden.
(2) Soweit die von Anfragenfluss erstellten Leistungen urheberrechtlich schutzfähig sind (z.B.
Foto- oder Videoaufnahmen), erhält der Kunde für die Dauer der Vertragslaufzeit an diesen
ein einfaches, örtlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht, das insbesondere das
Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und zur öffentlichen Zugänglichmachung umfasst.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erhält der Kunde aufschiebend bedingt durch den Ausgleich
sämtlicher Vergütungsansprüche von Anfragenfluss die ausschließlichen, zeitlich, örtlich und
inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte.

11. Haftung
(1) Für Schäden haftet Anfragenfluss nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen
oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat oder der
Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Anfragenfluss oder einer ihrer
Erfüllungsgehilfen oder ihrer gesetzlichen Vertreter zurückzuführen ist. Eine
vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertrauen darf.
(2) Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig
oder vorsätzlich, ist die Haftung von Anfragenfluss auf den Schaden beschränkt, der für
Anfragenfluss bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
(3) Vorstehende Haftungsregelungen gelten für vertragliche wie auch außervertragliche
Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung aufgrund des ProdHaftG und anderer zwingender
gesetzlicher Vorschriften, zugesicherter Eigenschaften, aus übernommenen Garantien sowie
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist Ebringen.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Die Aufhebung dieses
Vertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind die Gerichte
der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person
des öffentlichen Rechts, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit diesem Vertrag am Sitz von Anfragenfluss. Dasselbe gilt, wenn sich der
Sitz des Kunden außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland befindet.
Unter diesen Voraussetzungen kann die klagende Partei abweichend von der vorstehenden

Gerichtsstandsvereinbarung nach ihrer Wahl die jeweils andere Partei an den deutschen
Gerichtsstandorten Koblenz, Frankfurt am Main oder Bonn verklagen. Diese
Gerichtsstandsvereinbarung gilt für beide Parteien gleichermaßen. Anfragenfluss behält sich
jedoch das Recht vor, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu belangen.