AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Anfragenfluss 

im Rahmen von Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen dem Anbieter

Jonathan Plum – Anfragenfluss
Merowingerstraße 5
79285 Ebringen

Telefon: +49 (0) 7664 4025762
E-Mail: info@anfragenfluss.de

Umsatzsteuer-ID: DE361993868

-im folgenden „Anfragenfluss“ - 

und dem jeweiligen Kunden - im Folgenden „Kunde“ - geschlossen werden.

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Anfragenfluss und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen im Bereich Online-Marketing, insbesondere der Leadgenerierung, Mitarbeitergewinnung und weiteren digitalen Dienstleistungen.

(2) Anfragenfluss erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.

(3) Die Leistungen von Anfragenfluss richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende, Freiberufler, Selbstständige und Behörden, welche die erbrachten Dienstleistungen in ihrer selbstständigen beruflichen, gewerblichen, behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden.

2. Vertragsschluss

(1) Der Vertrag zwischen Anfragenfluss und dem Kunden kommt zustande, indem Anfragenfluss dem Kunden ein schriftliches oder elektronisches Angebot unterbreitet und der Kunde dieses Angebot ausdrücklich oder konkludent annimmt. 

(2) Das Angebot von Anfragenfluss wird in Textform unterbreitet, insbesondere per E-Mail oder über die Online-Plattformen DocuSign oder LexOffice. Dort wird das Angebot dem Kunden zur Einsicht und zum Download bereitgestellt. Auf DocuSign kann der Kunde das Angebot durch elektronische Signatur rechtsverbindlich annehmen. Im Online-Portal von LexOffice erfolgt die rechtsverbindliche Annahme durch Betätigung der Schaltflächen „Angebot annehmen“ und „Beauftragen/Kaufen“.

(3) Eine konkludente Annahme durch den Kunden liegt insbesondere vor, wenn Anfragenfluss mit Zustimmung des Kunden mit der Ausführung der angebotenen Leistungen beginnt oder der Kunde Zahlungen auf das Angebot leistet.

(4) Einer gesonderten Auftragsbestätigung durch Anfragenfluss bedarf es für das Zustandekommen des Vertrags nicht. 

3. Leistungsbeschreibung

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. 

(2) Leistungen von Anfragenfluss, insbesondere im Bereich Lead-Generierung und Mitarbeitergewinnung, sind als Dienstvertrag zu qualifizieren. Anfragenfluss verpflichtet sich, die vertraglich geschuldeten Leistungen sorgfältig und gewissenhaft zu erbringen.  Ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich eine entsprechende Verpflichtung aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt.

(3) Der Kunde legt das Budget für anfallende Werbekosten eigenständig fest. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Werbeplattform. Sämtliche Werbekosten sind vom Kunden zu tragen und sind nicht Bestandteil der Anfragenfluss geschuldeten Vergütung.

(4) Anfragenfluss ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte, insbesondere Subunternehmer, einzusetzen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, Anfragenfluss sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. 

(2) Soweit die Mitwirkung des Kunden notwendige Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, ist Anfragenfluss berechtigt, die Leistung bis zur erforderlichen Mitwirkung auszusetzen.

(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden, kann Anfragenfluss den hierdurch entstehenden Mehraufwand gegen Nachweis gesondert in Rechnung stellen.

5. Vertragslaufzeit 

(1) Der Vertrag wird für eine feste Gesamtlaufzeit in Monaten geschlossen (Vertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich jeweils um die Dauer dieser Vertragslaufzeit, wenn er nicht spätestens 1 Monat vor deren Ablauf von einer Partei in Textform (z.B. per E-Mail) gekündigt wird. Eine Kündigung ist nicht erforderlich, sofern die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der Vertrag mit Ablauf der ersten Vertragslaufzeit automatisch endet.

(2) Die Vertragslaufzeit beginnt zu dem im Angebot genannten Startzeitpunkt. Abweichend hiervon können die Vertragsparteien einvernehmlich einen früheren oder späteren Startzeitpunkt vereinbaren; in diesem Fall gilt der individuell vereinbarte Startzeitpunkt.

(3) Vorbehaltlich der vorstehenden Kündigungsmöglichkeit gemäß Absatz 1 ist eine ordentliche Kündigung des Vertrags während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt hiervon unberührt.

6. Vergütung & Verzugszinsen 

(1) Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung wird für die gesamte Vertragslaufzeit fest vereinbart und in gleiche monatliche Teilbeträge (monatliche Raten) aufgeteilt. 

(3) Die erste monatliche Rate ist mit Beginn der Vertragslaufzeit im Voraus fällig. Die monatlichen Folgeraten sind jeweils zum 1. der jeweiligen Folgemonate im Voraus fällig. 

(4) Haben die Parteien eine Vertragslaufzeit von höchstens drei Monaten vereinbart, ist Anfragenfluss berechtigt, dem Kunden die gesamte Vergütung für die Vertragslaufzeit im Voraus in Rechnung zu stellen. Der Gesamtbetrag wird mit Vertragsabschluss im Voraus fällig. Bei sich anschließenden Vertragsverlängerungen tritt an die Stelle des Vertragsabschlusses der Zeitpunkt der Vertragsverlängerung. 

(5) Eine etwaig vereinbarte einmalige Einrichtungsgebühr ist zusammen mit der ersten Monatsrate fällig. 

(6) Die Fälligkeit nach den Absätzen dieser Ziff. 6 setzt eine Rechnungsstellung durch Anfragenfluss voraus.

(7) Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit und Rechnungsstellung nicht, gerät er spätestens am achten Werktag nach Rechnungsstellung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist die noch offene Vergütung mit Verzugszinsen in Höhe von neun 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen. Die Verzugszinsen sind vom Kunden zu tragen.

7. Vergütung bei vom Kunden zu vertretender Leistungsvereitelung

Verlangt der Kunde, dass eine bereits vereinbarte Leistung nicht oder nicht vollständig erbracht wird, oder unterlässt er eine erforderliche Mitwirkung trotz entsprechender Aufforderung, bleibt der Anspruch von Anfragenfluss auf die vereinbarte Vergütung unberührt. Gleiches gilt, wenn die Leistungserbringung aus sonstigen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unterbleibt. Etwaige ersparte Aufwendungen oder anderweitige Erlöse werden angerechnet, sofern und soweit diese tatsächlich angefallen sind.

8. Haftung

(1) Für Schäden haftet Anfragenfluss nur dann, wenn er oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Anfragenfluss oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(2) Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von Anfragenfluss auf den Schaden beschränkt, der für Anfragenfluss bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

(3) Vorstehende Haftungsregelungen gelten für vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, zugesicherter Eigenschaften, aus übernommenen Garantien sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9. Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist Freiburg im Breisgau.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wahlweise die Gerichte in Freiburg im Breisgau, Koblenz, Frankfurt am Main oder Bonn als zuständig. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt für beide Parteien gleichermaßen. Unberührt bleibt das Recht, den jeweils anderen Vertragspartner auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.